Der Vorstand

Astrid Lünse

Astrid Lünse

Vorsitzende

vorsitzender@wvhessen.de
Tel. 06645 7805696

(Heimatverein: VHC)

Michael Martin-Leck

Michael Martin-Leck

Stellvertretender Vorsitzender

stv-vorsitzender@wvhessen.de
Tel. 0561 5297062

(Heimatverein: HWGHV)

Peter Lill-Hendriks

Peter Lill-Hendriks

Schatzmeister

schatzmeister@wvhessen.de
Tel. 06021 15224

(Heimatverein: Spessartbund)

Dirk Landau

Naturschutzwart

landesnaturschutzwart@wvhessen.de
Tel. 05652 9198434

(Heimatverein: Werratalverein)

Burkhard Langefeld

Wegewart

landeswegewart@wvhessen.de
Tel. 06462 7359

(Heimatverein: OHGV)

Rosemarie Langefeld

Hauptwanderwart

landeskulturwart@wvhessen.de
Tel. 06462 7359

(Heimatverein: OHGV)

Vorstandsteam

Wanderjugend Hessen

jugend@wvhessen.de
Tel. 06078 74812

Astrid Lünse

Wanderartin (kommiss. Leitung)

landeswanderwart@wvhessen.de
Tel. 06645 7805696

Vorläufiger Entwurf
( in Abstimmung mit den Gebietsvereinen )

Leitbild

Satzung

des Wanderverband Hessen e.V.

Vorläufiger Entwurf
( in Abstimmung mit den Gebietsvereinen )

Unsere Ziele
VERBINDUNG. PRÄSENZ. ZUGANG. MOTIVATION

Der Wanderverband Hessen e.V. vertritt als Landesverband die Interessen seiner Gebietsvereine für Wandern, Wege, Kultur und Naturschutz. Alle Mitgliedsvereine sind im Verband Deutscher Gebirgs- und Wandervereine e.V. organisiert und engagieren sich stets ehrenamtlich und verantwortungsbewusst für das Gemeinwohl in Hessen.

Neue Zeit, neue Wege
Hessenweit gibt es elf Gebietsvereine, die sich dem Wanderverband Hessen e.V. angeschlossen haben. Sie alle bilden mit ca. 30.000 Mitgliedern von Nordhessen bis zum Odenwald und vom Rhein-Taunus-Kreis bis in das Werratal das Fundament für die soziale Gemeinschaft in Freizeit, Tourismus und Kultur.
Wie eh und je kümmert man sich zum Beispiel sehr ambitioniert um die Wanderwege im Hessenland, damit alle Wandernden die schönen Mittelgebirgslandschaften über gut erschlossene und ausgeschilderte Wege genießen können.
Heute in einer Zeit, in der Vereine nach neuen Wegen suchen um den Mitgliederrückgang aufzuhalten wird es umso wichtiger, Veränderungen zuzulassen und auch neue Wege zu gehen. Frische Ideen für neue Freizeit- und Erholungsthemen in den Vereinen führen zu mehr Attraktivität für jüngere Mitglieder. Oft geht dies aber auch mit einem herausfordernden Kurswechsel einher. Eine neue Zeit bedeutet eben auch, neue Wege gehen zu wollen.

Jugendliche, die wichtige Grundlage
Für eine gute Zukunft unserer Vereine bilden die Jugendlichen ein wichtige Grundlage. Wir freuen uns über junge Menschen, die sich bei uns engagieren, und darüber, wenn sie bereit sind, Verantwortung zu übernehmen. Diese übertragen wir ihnen gerne und freuen uns über ihre reichhaltigen und wertvollen Beiträge zu unserem Miteinander.

Unsere Aufgaben und unser Selbstverständnis
Als Schlüsselstelle zur hessischen Landespolitik, zu den Landkreisen, Städten, Gemeinden und zu anderen Verbänden, Vereinen und Organisationen verbinden wir die gemeinsamen Interessen. Dazu zeigen wir Präsenz vor Ort und pflegen Zugang zu wichtigen Entscheidern und vermitteln Kontakte. Mit Vorträgen, Workshops und Ausbildungen steigern wir die Motivation für das ehrenamtliche Engagement im Verein.

Auf neuen Wegen voran,
der Vorstand des Wanderverband Hessen e.V.

Ulrichstein, 2024

Historie

  • 2023

    Vorstandswechsel


    Nachdem Kurt Schury vom Knüllgebirgsverein im März 2021 plötzlich und unerwartet verstarb (zu diesem Zeitpunkt gerade erst 5 Monate im Amt des 1. Vorsitzenden) übernahm Bernd Schubert vom Werratalverein kommissarisch den Vorsitz und somit die Verantwortung im Wanderverband Hessen e.V. – Kurt Schury hatte für sein neues Betätigungsfeld bereits zahlreiche Pläne. Mut und Tatkraft zeichneten ihn aus. Wir gedenken unserem Wanderfreund Kurt Schury vom Knüllgebirgsverein!

    Astrid Lünse vom Vogelsberger Höhen-Club war zu diesem Zweitpunkt bereits als Landeswanderwartin im Amt. Bernd Schubert signalisierte rechtzeitig, dass er aus Altersgründen zur nächsten Wahl nicht mehr zur Verfügung stehen würde. Auch Schatzmeister Hans Nürnberg vom Spessartbund verkündete, dass er aus Altersgründen und seiner 27-jährigen Amtstätigkeit als Schatzmeister nicht mehr zur Wahl zur Verfügung steht. Keine optimalen Voraussetzungen also für die Neubesetzung des Vorstandes im Landesverband. Es mussten somit ein neuer Vorsitzende/r, Stellvertreter/in und ein neue Schatzmeister gefunden werden, die laut Satzung den engeren Vorstand bilden.

    11.11.2024 – Ein neuer Vorstand konnte gefunden werden

    Astrid Lünse (VHC) als 1. Vorsitzende mit Stellvertreter Michael Martin-Leck (HWGHV) und Schatzmeister Peter Lill-Hendriks (Spessartbund) erklärten sich bereit, den Geschäftsführenden Vorstand im Landesverband zu besetzen. Zuvor hatte es einige Gespräche zwischen den ausscheidenden und neuen Vorstandsmitgliedern gegeben.

  • 2005

    Jubiläum - 25 Jahre - 1980 bis 2005


    Grußwort von Wilhelm Dietzel
    (Hessischer Minister für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz)

    Liebe Natur- und Wanderfreunde,
    zum 25-jährigen Jubiläum des Vereins „Deutsche Gebirgs- und Wandervereine, Landesverband Hessen“ möchte ich Ihnen als der für Naturschutz zuständige Staatsminister meine Gratulation aussprechen. Ein solcher Gedenktag erlaubt einen Rückblick auf die Tätigkeiten des Vereins seit seiner Gründung am 28. Juni 1980 unter dem damaligen Vorsitzenden Helmut Knierim. Der Landesverband Hessen der Deutschen Gebirgs- und Wandervereine wurde – wie die Satzung vom 28. Juni 1980 beinhaltet – mit dem Ziel gegründet, „durch die Pflege des Wanderns die Naturverbundenheit des Menschen zu fördern und die Gedanken des Naturschutzes und der Landschaftspfl ege in der Öffentlichkeit zu verbreiten“. Das Wandern ist dabei nicht Selbstzweck, sondern mit einer umweltpädagogischen Zielsetzung verbunden. Es soll Verständnis für die Zusammenhänge in der Natur schaffen, ihre Schutzwürdigkeit mit der Konsequenz des schonenden Umgangs einer großen Zielgruppe deutlich machen und die Bereitschaft für aktiven Naturschutz fördern. Dies war auch Anlass für den damaligen Hessischen Minister für Landesentwicklung, Umwelt, Landwirtschaft und Forsten, den Landesverband als Naturschutzverband in Hessen gemäß § 29 Bundesnaturschutzgesetz a. F. mit Bescheid vom 21.12.1981 anzuerkennen. Mit dieser Anerkennung sind im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege rechtliche und tatsächliche Anforderungen verbunden, denen der Verein seitdem nachkommt. Hier möchte ich auf die Beteiligungsverfahren, die vermehrt Großprojekte umfassen (im Jahr 2004 1.168 bearbeitete Fälle) hinweisen, die vom Verein zu bewältigen sind. Darüber hinaus ist der DGWV LV Hessen im Landesnaturschutzbeirat vertreten und damit an der Beratung der Fachverwaltung zu naturschutzrechtlichen Fragen und zur Vorbereitung der Gesetzgebung beteiligt. Für die kooperative und konstruktive Zusammenarbeit danke ich Ihnen herzlich. Über die Ausweisung und Pflege der betreuten Wanderwege hinaus werden von den dreizehn Gebietsvereinen die unterschiedlichsten örtlichen Naturschutzaktivitäten durchgeführt, die – zusammen mit der begleitenden Öffentlichkeitsarbeit – einen Beitrag zur aktiven Naturschutzarbeit leisten. Das 25-jährige Jubiläum des Landesverbandes möchte ich auch zum Anlass nehmen, für ihr Engagement im Bereich des Naturschutzes in schutzes Hessen zu danken.

    Grußwort von Hildegard Jäger
    (1. Vorsitzende)

    25 Jahre Landesverband Hessen – aber auch rund 125 Jahre Wanderbewegung in Deutschland – sind ein Beweis für das ehrenamtliche Engagement vieler Menschen mit Liebe zur Natur und der eigenen Umwelt. Besonders die 25 Jahre „Deutsche Gebirgs- und Wandervereine, Landesverband Hessen“ sind eine Erfolgsgeschichte der hessischen Wanderbewegung. Beispiele für die ehrenamtliche Arbeit des Landesverbands-Vorstands sind: Die Anerkennung unseres Landesverbandes als Naturschutzverband nach dem Bundesnaturschutzgesetz, die vielseitige, praktische Naturschutzarbeit zum Nutzen unserer Umwelt, gemeinsames Eintreten für das freie Wald-Betretungsrecht, elf Hessenwege – ein Wanderangebot für alle Wanderer, die Spartenvereinbarung Wandern mit der Landesregierung im Rahmen der Agenda 21, die Aus- und Weiterbildung der Wanderführer sowie die hervorragende Zusammenarbeit mit dem Landesvermessungsamt in Wiesbaden, das die Herstellung benutzerfreundlicher Wanderkarten ermöglicht. Von Anfang an haben die seit 1981 jährlich durchgeführten Fachwarte-Tagungen zum Zusammenwachsen der hessischen Gebietswandervereine beigetragen. Die zwischenmenschlichen Beziehungen sind es auch, die das Wesen des Landesverbandes geprägt haben und auch weiterhin der rote Faden in der ehrenamtlichen Arbeit sein werden. Die Mitglieder in den Vorständen der Gebietswandervereine und des Landesverbandes verstehen sich als Interessenvertreter für alle Nutzer der hessischen Landschaft. Sie sind stets bemüht, einen vernünftigen Ausgleich zwischen den berechtigten Ansprüchen der Wanderer auf Erholung und der Notwendigkeit des Schutzes der Landschaft unter Berücksichtigung der sensiblen Bereiche zu finden. Mit eingebunden in diese Vereinsarbeit war von Anfang an die Deutsche Wanderjugend. Auf den verschiedenen Vereinsebenen wird vor allem auf die Interessen und Bedürfnisse der Jugendlichen eingegangen. Diese Chronik erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit der Darstellung, es soll ein Rahmen sein, in dem versucht wird, die Entwicklung aus der Gründerzeit der Wandervereine bis in die Gegenwart darzustellen. Allen Mitwirkenden sei an dieser Stelle sehr herzlich für ihre Bemühungen gedankt.
    Hildegard Jäger

  • 1997

    Hessenwege


    Der Landesverband Hessen als Mittler zwischen Gebietswandervereinen und Landesverfassung

    Seit vielen Jahren besteht Kontakt und Austausch zwischen dem Landesverband Hessen und der hessischen Landesvermessung – seit kurzem umbenannt in Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation (HVBG). Eine überaus erfolgreiche Beziehung mit vielfältigem gegenseitigen Nutzen: Der Landesverband als zentraler Ansprechpartner für die Ausweisung von Wanderwegen in den Topographischen Freizeitkarten in verschiedensten Maßstäben sowie als Kommunikationsplattform direkt zu den einzelnen Gebietswandervereinen, indem die Landesvermessung regelmäßig zu Fachwartetagungen hinzugebeten wird. Wichtige Anregungen zur Verbesserung des Gebrauchswertes von Wanderkarten konnten dort aufgegriffen und so der jetzt vorliegende hohe Qualitätsstand topographischer Freizeitkarten erreicht werden. Im Gegenzug wurde der Landesverband durch kleine nützliche Dienstleistungen in seinen Vorhaben unterstützt; beispielhaft sei hier aufgeführt ein Faltblatt zum Verlauf der Hessenwege und seiner zugrundeliegenden Markierungen der Gebietswandervereine.

    Vorwort von Lothar Klemm
    (Hessischer Minister für Wirtschaft, Verkehr und Landentwicklung)

    Liebe Wanderfreundin, lieber Wanderfreunde,
    das Wandern war nicht nur des Müllers Lust. Hans im Glück, Bruder Lustig und das tapfere Schneiderlein sind auch auf Wanderschaft gegangen. Dabei war das Wandern einst ein beschwerliches Unterfangen.
    Heute lade ich Sie ein, unser Hessenland auf gut erschlossenen und ausgeschilderten Wegen zu erwandern. In unserer waldreichen Mittelgebirgslandschaft findet der ambitionierte Sportwanderer die körperliche Herausforderung ebenso wie der Erholungsuchende Spaziergänger das Naturerlebnis zum Seele – baumeln – lassen. Zudem wirken am Wegesrand romantische Ortschaften, historische Sehenswürdigkeiten und nicht zuletzt Köstlichkeiten aus Küche und Keller.
    Der Landesverband der hessischen Gebirgs- und Wandervereine hat für Sie alle ein Netz von elf überregionalen Hessenwegen erschlossen, markiert und ausgeschildert: geeignet für die gemütliche Tagestour, die mehrtägige Fernwanderung oder einen ganzen Wanderurlaub abseits von Verkehrsstau und Alltagsstreß.
    Lassen Sie Ihr Fahrzeug Betriebsferien machen, steigen Sie ins trittfeste Schuhwerk und erwandern Sie sich Wohlbefinden und Lebensfreude!
    Thomas Klemm

  • 1981

    Anerkennung nach § 29 Bundesnaturschutzgesetz


    Am 21. Dezember 1981 wurde dem „Deutsche Gebirgs und Wandervereine, Landesverband Hessen“ vom damaligen Hessischen Ministerium für Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz die Anerkennung als Naturschutzverband gemäß § 29 (alte Fassung) des Bundesnaturschutzgesetzes bestätigt. In den Naturschutzbeiräten des Landes, der Bezirke, der Kreise und kreisfreien Städte bearbeiten die Mitglieder der Gebietsvereine und des Landesverbandes Hessen naturschutzrelevante Vorhaben. Annähernd 50.000 Vorgänge waren seither bei Eingriffen in die Natur und Landschaft zu erledigen. Sie wurden von den Naturschutzbeauftragten bearbeitet und gegebenenfalls Stellungnahmen dazu erstellt. Um ihre Aufgaben erfüllen zu können, werden diese ehrenamtlichen Mitarbeiter in Seminaren aus- und weitergebildet.

    Der Landesverband Hessen wurde mit dem Ziel und der Aufgabe gegründet, mit seinen Mitgliedern in der Bevölkerung Verständnis für die Belange des Naturschutzes zu wecken und die Bereitschaft für aktiven Naturschutz zu fördern. Der Mensch soll an die Natur herangeführt, die Einsicht über deren Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit geweckt werden. Dies ist in der Satzung des Landesverbandes verankert. Das Wandern ist aus unserer Sicht die ideale Beschäftigung, mit der über den naturverträglichen Genuss ein tieferes Verständnis für die Belange des Naturschutzes geweckt werden kann. Keine andere Form der Freizeitbeschäftigung vermag es, so viele Menschen an die Natur heranzuführen. Beim Wandern erfährt man aus erster Hand, wie sich Störungen in der Natur auswirken und wird dadurch für den Schutz unserer Landschaft sensibilisiert.

    Die Naturschutzarbeit des Landesverbandes setzt sich aus drei Arbeitsfeldern zusammen: Naturschutzaktivitäten der Gebietsvereine und landesweite Aktionen,
    Koordination der landesweiten Beteiligungsverfahren von naturschutzrelevanten Vorhaben
    und Mitarbeit als anerkannter Naturschutzverband.

  • 1980

    Gründung des Landesverbandes in Hessen


    Am 28. Juni 1980 erfolgte in Fulda die Gründung des „Deutsche Gebirgs- und Wandervereine, Landesverband Hessen“. Der Landesverband ist die Dachorganisation der in Hessen tätigen Gebietswandervereine.

    Die Gründungsmitglieder waren:

    Deutsche Wanderjugend, AG Hessen
    Erzgebirgsverein e.V.
    Frankfurt – Frankfurter Stadtwaldverein
    Hessisch-Waldeckischer Gebirgs- und Heimatverein e.V.
    Knüllgebirgsverein e.V.
    Mährisch-Schlesischer Sudetengebirgsverein e.V.
    Oberhessischer Gebirgsverein e.V.
    Odenwaldklub e.V.
    Rhein- und Taunusklub e.V.
    Rhönklub e.V.
    Spessartbund e.V.
    Taunusklub e.V.
    Vogelsberger Höhen-Club e.V.
    Westerwaldverein e. V.
    Werratalverein e. V.

    In der neuen Satzung stand unter § 2 – Zweck und Aufgaben:

    „Der Verein sieht seine Aufgabe darin, sich unmittelbar an jeden Einzelnen zu wenden, indem er durch die Pflege des Wanderns die Naturverbundenheit des Menschen fördert und die Gedanken des Naturschutzes, der Landschaftspflege und des Umweltschutzes, der Heimatpflege und des Volkstums in der Öffentlichkeit verbreitet.“

  • 1956

    Vorgeschichte – Arbeitsgemeinschaft Hessen


    Am 7.7.1956 wurde in Fulda die Arbeitsgemeinschaft der hessischen Gebirgs- und Wandervereine ins Leben gerufen. Träger dieser Arbeitsgemeinschaft waren alle hessischen Gebietswandervereine. Ziele der AG Hessen waren die bessere Einfl ussnahme auf politische Entscheidungen, insbesondere hinsichtlich des Betretungsrechts für Wald und Flur, sowie die Erschließung von finanziellen Ressourcen für die satzungsgemäßen Aufgaben, wie z. B. Wegemarkierung und der Unterhaltung von Schutzhütten und Aussichtstürme. Zuschüsse erhielt die AG Hessen in unterschiedlicher Höhe zuerst über den Landesverkehrsverband aus Totomitteln, danach vom Ministerium für Erziehung und Volksbildung. Ab 1973 war dafür das Wirtschaftsministerium zuständig, da die Wandervereine durch die Markierung der Wanderwege eine der Grundlagen für den Fremdenverkehr schaffen. Bemessungsgrundlage für die Verteilung der staatlichen Zuschüsse war von Anfang an die Länge der vorhandenen Durchgangswanderstrecken jedes Gebietswandervereins. Ab 1970 trafen sich die in der Arbeitsgemeinschaft Hessen zusammengeschlossenen Gebietsvereine jedes Jahr am Buß- und Bettag in Fulda zur Aussprache über alle anstehenden Probleme. Am 16.9.1974 erhielt die AG Hessen einen Erlass des Hessischen Ministers für Landwirtschaft, Forsten und Umwelt. Darin wurde festgelegt, dass in Zukunft die Wandervereine bei Flurbereinigungen zu den Terminen nach § 38 u. 41 Flurbereinigungsgesetz einzuladen sind. Die AG Hessen war damit der erste Verband in Hessen, der ein Mitspracherecht in Flurbereinigungsverfahren erhielt. 1976 wurde der Mährisch-Schlesische Sudetengebirgsverein Mitglied in der AG Hessen. Seit Gründung der Gebietsvereine war die Zusammenarbeit mit den Touristik- Organisationen sehr eng. Diese guten Beziehungen wurden auch in der AG Hessen fortgesetzt und mündeten schließlich darin, dass die AG Hessen seit 1961 ständig im Beirat des Landesverkehrsverbandes Hessen vertreten ist. Die verstärkte Mitarbeit der Gebietsvereine im Bereich des Natur- und Landschaftsschutzes gab den Ausschlag, dass im Jahr 1978 beim Hessischen Minister für Landwirtschaft und Umwelt der Antrag auf Anerkennung nach § 29 (alte Fassung) des Bundesnaturschutzgesetzes gestellt wurde. Der § 29 regelt die Mitarbeit von Verbänden in Fragen des Natur- und Landschaftsschutzes. Eine der Voraussetzungen für die Anerkennung als Naturschutzverband ist die Registrierung als eingetragener Verein, der flächendeckend in Hessen tätig ist. Daher musste die bisher bestehende lockere Arbeitsgemeinschaft entsprechend umgewandelt werden.

  • 1933

    Vorgeschichte – Arbeitsgemeinschaft Rhein-Main


    Am 2.9.1933 wurde die Arbeitsgemeinschaft Rhein-Main durch den Zusammenschluss von Frankfurter Stadtwaldverein, Lennebergverein, Odenwaldklub, Pfälzerwaldverein, Rhein- u. Taunusklub, Saarwaldverein, Spessartbund, Taunusklub, Vogelsberger Höhenclub und Westerwaldverein gegründet.

  • 1911

    Eine Wandergruppe
    des Vogelsberger Höhen-Clubs


    Das Bild zeigt die Wandergruppe des Vogelsberger-Höhen-Clubs im Mai 1911 im Edertal unterhalb des Dorfes und Klosters Berich. Links ist die Brücke von Berich zu sehen. Die Aufnahme entstand, während an anderer Stelle schon am Ederstauwerk gearbeitet wurde. Die Klosterkirche wurde 1912/14 abgebaut und in wesentlichen Teilen in Neu-Berich wieder aufgebaut, das Dorf wurde geräumt und versank 1914 in den Fluten des aufgestauten Edersees.

  • 1909

    Vorgeschichte – Bund Kurhessischer Wandervereine


    Am 19. Dezember 1909 schlossen sich die nordhessischen Touristenvereine zum „Bund hessischer Gebirgsvereine“ zusammen, um die Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben besser zu bewältigen. Dabei half die Erkenntnis, dass auf kleine Vereinsgebiete beschränkte Wanderstrecken nicht das Richtige seien. Daher wurden die Kurhessischen Durchgangswanderstrecken geschaffen. Dem „Bund hessischer Gebirgsvereine“ gehörten der Niederhessische Touristenverein, der Arolser Verkehrs- und Verschönerungsverein, der Knüllklub, der Hersfelder Touristenklub sowie der Oberhessische Touristenverein an. Aus dieser Zusammenarbeit heraus wurde später im Jahre 1931 der „Bund Kurhessischer Wandervereine“ gebildet.

    Zu den Mitgliedern im LV Hessen zählten:
    der Hessisch-Waldeckische Gebirgsverein (ehem. Niederhessische Touristenverein),
    der Knüllgebirgsverein,
    der Oberhessische Gebirgsverein,
    der Werratalverein,
    der Rhönklub.

  • 1882

    Vorgeschichte 1864 bis 1882


    In den Jahren 1864 bis 1882 bildeten sich zahlreiche Vereine, die sich dem Wandern verschrieben. Im Juni 1882 regte der Taunus-Klub in einem Aufruf an alle deutschen Touristik-Vereine die Gründung eines Verbandes an. Am 15. Oktober 1882 wurde in Frankfurt/Main die Gründung des „Verbandes Deutscher Touristen- Vereine“ beschlossen. Die offizielle Konstituierung erfolgte am 14. Mai 1883 in Fulda. 1908 erfolgte die Umbenennung in „Reichsverband Deutscher Gebirgs- und Wandervereine”.

    Als ursprüngliche Aufgabe bei ihrer Gründung sahen die meisten Vereine „die Erschließung ihres Gebietes und die Förderung des Touristenverkehrs” an – eine Formulierung, die in nahezu alle Satzungen der Wandervereine aufgenommen wurde. Jeder Verein entwickelte in seinem Gebiet ein eigenes System der Wanderwegemarkierung, so auch in Hessen, wo sich aufgrund der zahlreichen relativ kleinfl ächigen Mittelgebirgslandschaften entsprechend viele Wandervereine bildeten.

Entwicklung der Zusammenarbeit hessischer Wandervereine zur AG Hessen

In den Jahren 1864 bis 1882 bildeten sich zahlreiche Vereine, die sich dem Wandern verschrieben. Im Juni 1882 regte der Taunus-Klub in einem Aufruf an alle deutschen Touristik-Vereine zur Gründung eines Verbandes auf. Am 15. Oktober 1882 wurde in Frankfurt/Main die Gründung des „Verbandes Deutscher Touristen-Vereine“ beschlossen. Die offizielle Konstituierung erfolgte am 14. Mai 1883 in Fulda. 1908 erfolgte die Umbenennung in „Reichsverband Deutscher Gebirgs- und Wandervereine“.

Als ursprüngliche Aufgabe bei ihrer Gründung sahen die meisten Vereine „die Erschließung ihres Gebietes und die Förderung des Touristenverkehrs“ an. (Diese Formulierung ist nahezu in allen Satzungen der Wandervereine enthalten). Durchweg entwickelte jeder Verein in seinem Gebiet ein eigenes System der Wanderwegemarkierung. So auch in Hessen, wo sich auf der Grundlage der relativ kleinflächigen Mittelgebirgslandschaften entsprechend viele Wandervereine bildeten. Die Anregung zur Bildung von regionalen Arbeitsgemeinschaften wurde bereits ab dem Jahre 1923 auf Verbandsebene gegeben, sie wurde aber aus mancherlei Schwierigkeiten noch nicht umgesetzt.

Bund Kurhessischer Wandervereine
Am 19.12.1909 schlossen sich die nordhessischen Touristenvereine zum „Bund hessischer Gebirgsvereine“ zusammen, um die Erfüllung ihrer Satzungsgemäßen Aufgaben besser zu bewältigen. Dabei half die Erkenntnis, dass auf kleine Vereinsgebiete beschränkte Wanderstrecken nicht das Richtige seien, daraus folgernd wurden die Kurhessischen Durchgangswanderstrecken geschaffen.

Dem „Bund hessischer Gebirgsvereine“ gehörten an:

  • Niederhessische Touristenverein
  • Arolser Verkehrs- und Verschönerungsverein
  • Knüllklub
  • Hersfelder Touristenklub, Oberhessische Touristen verein

Aus dieser Zusammenarbeit heraus wurde im Jahre 1931 der „Bund Kurhessischer Wandervereine“ gebildet. Die Mitglieder waren:

  • Hessisch-Waldeckischer Gebirgsverein (ehem. Niederhessische Touristenverein)
  • Knüllgebirgsverein, Oberhessischer Gebirgsverein, Werratalverein, Rhönklub.
  • Arbeitsgemeinschaft Rhein-Main

Am 2.9.1933 wurde die Arbeitsgemeinschaft Rhein-Main durch den Zusammenschluss folgender Vereine gegründet:

  • Frankfurter Stadtwaldverein, Lennebergverein, Odenwaldklub
  • Pfälzerwaldverein‚ Rhein- und Taunu sklub‚ Saarwaldverein‚ Spessartbund
  • Taunusklub, Vogelsberger Höhenclub und Westerwaldverein

Arbeitsgemeinschaft Hessen
Am 7.7.1956 wurde in Fulda die Arbeitsgemeinschaft der hessischen Gebirgs- und Wandervereine gegründet. Träger dieser Arbeitsgemeinschaft waren alle hessischen Gebietswandervereine. Ziele der AG Hessen waren Einflussnahme auf die Gesetzgebung. Insbesondere beim Betretungsrecht für Wald und Flur, erlangen von Zuschüssen für die Wegemarkierung, Schutzhütten und Aussichtstürme. Zuschüsse erhielt die AG Hessen in unterschiedlicher Höhe zuerst über den Landesverkehrsverband aus Totomitteln, danach vom Ministerium für Erziehung und Volksbildung. Ab 1973 war dafür das Wirtschaftsministerium zuständig, da die Wandervereine eine der Grundlagen für den Fremdenverkehr durch die Markierung der Wanderwege schaffen. Bemessungsgrundlage für die Verteilung der staatlichen Zuschüsse war von Anfang an die Länge der vorhandenen Durchgangswanderstrecken jedes Gebietswandervereins.

Ab 1970 trafen sich die in der Arbeitsgemeinschaft Hessen zusammen geschlossenen Gebietsvereine jedes Jahr am Buß- und Bettag in Fulda zur Aussprache über alle anstehenden Probleme.

Am 16.9.1974 erhielt die AG Hessen einen Erlass des Hess. Ministers für Landwirtschaft, Forsten und Umwelt. Darin wurde festgelegt, dass bei Flurbereinigungen die Wandervereine in Zukunft zu den Terminen nach § 38 und §41 Flurbereinigungsgesetz einzuladen sind. Die AG Hessen war damit der erste Verband in Hessen der ein Mitspracherecht in Flurbereinigungsverfahren erhielt.

1976 wird der Mährisch-Schlesische-Sudetengebirgsverein neues Mitglied in der AG Hessen. Seit Gründung der Gebietsvereine war die Zusammenarbeit mit den Touristik-Organisationen sehr eng. Diese guten Beziehungen wurden auch in der AG Hessen fortgesetzt und mündete schließlich darin, dass ab 1961 die AG Hessen ständig mit einem Vertreter im Beirat des Landesverkehrsverbandes Hessen vertreten ist.

Die verstärkte Mitarbeit der Gebietsvereine im Bereich des Natur- und Landschaftsschutzes gab den Ausschlag, dass 1978 beim Hessischen Minister für Landwirtschaft und Umwelt der Antrag auf Anerkennung nach § 29 des Bundesnaturschutzgesetzes ¹) gestellt wurde. Der § 29 regelt die Mitarbeit von Verbänden in Fragen des Natur- und Landschaftsschutzes.

Eine der Voraussetzungen für die Anerkennung als Naturschutzverband gemäß § 29 BuNatSchG ¹) ist ein eingetragener Verein, der flächendeckend in Hessen tätig ist. Daher musste die bisher bestehende lockere Arbeitsgemeinschaft in einen eingetragenen Verein umgewandelt werden. Zur Gründungsversammlung eines „Landesverbandes Hessen der Deutschen Gebirgs- und Wandervereine e.V„ wurde zum 28. Juli 1980 nach Fulda eingeladen.

¹) heute: § 59 BNatSchG