Entwicklung der Zusammenarbeit hessischer Wandervereine zur „AG Hessen“
In den Jahren 1864 bis 1882 bildeten sich zahlreiche Vereine, die sich dem Wandern verschrieben. Im Juni 1882 regte der Taunus-Klub in einem Aufruf an alle deutschen Touristik-Vereine zur Gründung eines Verbandes auf. Am 15. Oktober 1882 wurde in Frankfurt/Main die Gründung des „Verbandes Deutscher Touristen-Vereine“ beschlossen. Die offizielle Konstituierung erfolgte am 14. Mai 1883 in Fulda. 1908 erfolgte die Umbenennung in „Reichsverband Deutscher Gebirgs- und Wandervereine“.
Als ursprüngliche Aufgabe bei ihrer Gründung sahen die meisten Vereine „die Erschließung ihres Gebietes und die Förderung des Touristenverkehrs“ an. (Diese Formulierung ist nahezu in allen Satzungen der Wandervereine enthalten). Durchweg entwickelte jeder Verein in seinem Gebiet ein eigenes System der Wanderwegemarkierung. So auch in Hessen, wo sich auf der Grundlage der relativ kleinflächigen Mittelgebirgslandschaften entsprechend viele Wandervereine bildeten. Die Anregung zur Bildung von regionalen Arbeitsgemeinschaften wurde bereits ab dem Jahre 1923 auf Verbandsebene gegeben, sie wurde aber aus mancherlei Schwierigkeiten noch nicht umgesetzt.
Bund Kurhessischer Wandervereine
Am 19.12.1909 schlossen sich die nordhessischen Touristenvereine zum „Bund hessischer Gebirgsvereine“ zusammen, um die Erfüllung ihrer Satzungsgemäßen Aufgaben besser zu bewältigen. Dabei half die Erkenntnis, dass auf kleine Vereinsgebiete beschränkte Wanderstrecken nicht das Richtige seien, daraus folgernd wurden die Kurhessischen Durchgangswanderstrecken geschaffen.
Dem „Bund hessischer Gebirgsvereine“ gehörten an:
- Niederhessische Touristenverein
- Arolser Verkehrs- und Verschönerungsverein
- Knüllklub
- Hersfelder Touristenklub, Oberhessische Touristen verein
Aus dieser Zusammenarbeit heraus wurde im Jahre 1931 der „Bund Kurhessischer Wandervereine“ gebildet. Die Mitglieder waren:
- Hessisch-Waldeckischer Gebirgsverein (ehem. Niederhessische Touristenverein)
- Knüllgebirgsverein, Oberhessischer Gebirgsverein, Werratalverein, Rhönklub.
- Arbeitsgemeinschaft Rhein-Main
Am 2.9.1933 wurde die Arbeitsgemeinschaft Rhein-Main durch den Zusammenschluss folgender Vereine gegründet:
- Frankfurter Stadtwaldverein, Lennebergverein, Odenwaldklub
- Pfälzerwaldverein‚ Rhein- und Taunu sklub‚ Saarwaldverein‚ Spessartbund
- Taunusklub, Vogelsberger Höhenclub und Westerwaldverein
Arbeitsgemeinschaft Hessen
Am 7.7.1956 wurde in Fulda die Arbeitsgemeinschaft der hessischen Gebirgs- und Wandervereine gegründet. Träger dieser Arbeitsgemeinschaft waren alle hessischen Gebietswandervereine. Ziele der AG Hessen waren Einflussnahme auf die Gesetzgebung. Insbesondere beim Betretungsrecht für Wald und Flur, erlangen von Zuschüssen für die Wegemarkierung, Schutzhütten und Aussichtstürme. Zuschüsse erhielt die AG Hessen in unterschiedlicher Höhe zuerst über den Landesverkehrsverband aus Totomitteln, danach vom Ministerium für Erziehung und Volksbildung. Ab 1973 war dafür das Wirtschaftsministerium zuständig, da die Wandervereine eine der Grundlagen für den Fremdenverkehr durch die Markierung der Wanderwege schaffen. Bemessungsgrundlage für die Verteilung der staatlichen Zuschüsse war von Anfang an die Länge der vorhandenen Durchgangswanderstrecken jedes Gebietswandervereins.
Ab 1970 trafen sich die in der Arbeitsgemeinschaft Hessen zusammen geschlossenen Gebietsvereine jedes Jahr am Buß- und Bettag in Fulda zur Aussprache über alle anstehenden Probleme.
Am 16.9.1974 erhielt die AG Hessen einen Erlass des Hess. Ministers für Landwirtschaft, Forsten und Umwelt. Darin wurde festgelegt, dass bei Flurbereinigungen die Wandervereine in Zukunft zu den Terminen nach § 38 und §41 Flurbereinigungsgesetz einzuladen sind. Die AG Hessen war damit der erste Verband in Hessen der ein Mitspracherecht in Flurbereinigungsverfahren erhielt.
1976 wird der Mährisch-Schlesische-Sudetengebirgsverein neues Mitglied in der AG Hessen. Seit Gründung der Gebietsvereine war die Zusammenarbeit mit den Touristik-Organisationen sehr eng. Diese guten Beziehungen wurden auch in der AG Hessen fortgesetzt und mündete schließlich darin, dass ab 1961 die AG Hessen ständig mit einem Vertreter im Beirat des Landesverkehrsverbandes Hessen vertreten ist.
Die verstärkte Mitarbeit der Gebietsvereine im Bereich des Natur- und Landschaftsschutzes gab den Ausschlag, dass 1978 beim Hessischen Minister für Landwirtschaft und Umwelt der Antrag auf Anerkennung nach § 29 des Bundesnaturschutzgesetzes ¹) gestellt wurde. Der § 29 regelt die Mitarbeit von Verbänden in Fragen des Natur- und Landschaftsschutzes.
Eine der Voraussetzungen für die Anerkennung als Naturschutzverband gemäß § 29 BuNatSchG ¹) ist ein eingetragener Verein, der flächendeckend in Hessen tätig ist. Daher musste die bisher bestehende lockere Arbeitsgemeinschaft in einen eingetragenen Verein umgewandelt werden. Zur Gründungsversammlung eines „Landesverbandes Hessen der Deutschen Gebirgs- und Wandervereine e.V„ wurde zum 28. Juli 1980 nach Fulda eingeladen.
¹) heute: § 59 BNatSchG