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Letzte Aktualisierung der Seite:
27.04.2017
Deutsche Gebirgs- und Wandervereine Landesverband
Hessen e.V.

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Seit der Gründung des Landesverbandes am 28.6.1980 in Fulda, waren die Aus- und Fortbildungs-Seminare für Hauptfachwarte der Mitgliedsvereine wichtige Meilensteine in der Entwicklung innerhalb des Landesverbandes.

Die jährlichen Zusammenkünfte der Hauptfachwarte haben sich als äußerst nützlich erwiesen. Dabei werden Erfahrungen ausgetauscht, in Referaten wichtige Themen besprochen und in Diskussionen vertieft.

Alle Teilnehmer der bisherigen Seminaren sind sich darin einig, dass besonders auch der Meinungsaustausch außerhalb der Referate und des offiziellen Programms, immens wichtig für die einzelnen Fachbereiche war. Gleichzeitig entstand ein Gefühl der Zusammengehörigkeit unter den Gebietswandervereinen. Auch das sei einmal erwähnt: daraus entstanden viele persönliche Freundschaften - gleiche Sorgen und gleiche Freuden verbinden.

Wichtige Themen der vergangenen Jahre:
Naturschutz
wurde eingehend behandelt und wird weiterhin diskutiert, bedingt auch durch neue Gesetzgebungen und Verordnungen. Das Verständnis für den sehr wichtigen Bereich des praktischen Naturschutzes im Wanderverein wurde verbreitet. Die Anerkennung nach § 29 - jetzt § 59 des BNatSchG. wurde in vielen Gesprächsrunden erörtert und vertieft.
Betretungsrecht
dies ist und wird auch in Zukunft ein Eckpfeiler für alle Wanderer und Naturfreunde sein. Im jetzt gültigen BNatSchG steht unter § 27 Betreten des Waldes:
"Das Betreten der Flur, auf Straßen und Wegen sowie auf ungenutzten Grundflächen zum Zwecke der Erholung ist auf eigene Gefahr gestattet."
Sinngemäß steht es auch im Hessischen Forstgesetz - Betreten des Waldes § 24 -
Jeder darf Wald zum Zwecke der Erholung betreten .
.... Das Betreten des Waldes erfolgt auf eigene Gefahr; besondere Sorgfalts- und Verkehrssicherungspflichten des Waldbesitzers werden durch das Betreten des Waldes nicht begründet.
Für diese Formulierung werden wir auch in Zukunft eintreten und verteidigen, auch in Hinblick auf die Verkehrssicherungspflicht bei markierten Wanderwegen.
Wanderwegemarkierung
ein altes doch immer wieder ein neues Thema mit vielen Gesichtspunkten. Diese sind: Anschluss der Wanderwege an den Grenzen zum benachbarten Gebietsverein, keine einheitlichen Markierungszeichen, dabei aber gemeinsames hohes Nivea der Markierung! Stetiges Ringen um höhere staatliche Zuschüsse sowie das bemühen, neue Quellen dafür zu finden.
In Zusammenarbeit mit dem Hessischen Fremdenverkehrsverband entstanden Anfang der 80er Jahre die "11 Hessenwege".
Wandern und Kultur am Wegesrand
mit seinen vielfältigen Nuancen sind Themen, die sich immer weiter entwickeln werden. Bewegen - Wahrnehmen - Empfinden, sind die Grundvorrausetzung einer gelungenen Wanderung, ob allein oder unter Gleichgesinnten.
Wie vielfältig "Kultur" sein kann weis jeder, der sich einmal damit befasst hat.
Wanderkarten
standen bei jedem Seminar auf der Tagesordnung. Die sehr gute Zusammenarbeit mit dem Landesvermessungsamt in Wiesbaden ist sprichwörtlich.
Das Ergebnis sind genaue und benutzerfreundliche, topographische Wanderkarten.
Die Leitung der Fachwarte - Tagungen hatte von 1981 - 1989 Bruno Mende vom HWGHV. Ab 1990 ist dafür Hans Samberger vom OWK zuständig.